Informationen


Spielplatzeröffnung
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Am 19.08.2020 war es endlich so weit. Ein neuer Spielplatz für unsere Kinder wurde eröffnet. Zusammen mit dem Bürgermeister und den zufällig anwesenden Kindern wurden die neuen Spielgeräte zur Nutzung frei gegeben. Leider konnte die Eröffnung wegen der immer noch herrschenden Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie nicht vorher bekannt gegeben und mit einem Kinderfest gefeiert werden. Dafür durften zwei der anwesenden Kinder das Absperrband durchschneiden.

Die besten Ideen eines zuvor stattgefundenen Malwettbewerbs wurden mit einem Gutschein prämiert. Die Preisträger sind Bastian und Clara L. sowie Anastasia K.

Es entstand ein Spielplatz im Zeichen der Vorbereitung der Landesgartenschau in Bad Dürrenberg: Überdimensionale hölzerne Grashalme halten ein Baumhaus. Dazwischen kann geklettert und gerutscht werden. Die Kleinen können im Sandkasten nach Herzenslust spielen und selbst kreativ werden oder sich in der Nestschaukel von den Großen an schubsen lassen. Auf einer Biene und einem Grashüpfer kann gewippt werden. Ein Marienkäfer sucht selbstvergessen eine Blüte...

Wir wünschen insbesondere den Kindern unserer Mieter viel Spaß beim Herumtollen, aber auch um Einhaltung der empfohlenen Ruhezeiten, damit der Spielplatz nie zum „Zankapfel“ wird.

Letztlich noch eine Bitte: Mögen sich alle an dem Geschaffenen erfreuen und darauf achten, dass die liebevoll geschaffenen Spielgeräte lange erhalten bleiben.



1. Fernsehempfang
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Infolge einer Neugestaltung des Vertrages mit unserem Kabelanbieter PYUR, enthält das monatliche Entgelt ab 2017 auch das Programmpaket „Plus HD – Fernsehen“ (private HD-Programme). Eine Erhöhung der Nebenkosten ist damit nicht verbunden.

Voraussetzung ist jedoch ein HD-fähiges Fernsehgerät. Weiterhin benötigen Sie einen digitalen HD-Receiver oder ein CI+Modul, welches bei PYUR angemietet werden kann.

Außerdem besteht die Möglichkeit, bei entsprechender persönlicher Vertragsgestaltung auch Telefon und Internet über den Kabelanschluss zu empfangen.

Wenn Sie Interesse an zusätzlichen Programmpakten haben (die Grundversorgung ist bereits im Mietpreis enthalten), so wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Medienberater des Unternehmens:

⇒ zur PDF-Datei

Die Mieterinnen und Mieter der Schkeuditzer-Str.2-12 sowie der Leipziger Strasse 21 welche einen individuellen Vertrag mit Kabel Deutschland haben, wenden sich in diesen speziellen Fällen bitte an die entsprechenden Mitarbeiter dieses Kabelanbieters.

Die Mieterinnen und Mieter der Promenade 13 und 15 verfügen bereits über einen digitalen Fernsehanschluss.

2. Rauchmelder werden Pflicht
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Der Landtag Sachsen-Anhalt hat am 11.12.2009 die Änderung der Landesbauordnung beschlossen hat. Demnach sind bis zum 31.Dezember 2015 in bestehenden Wohnungen die Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure und Rettungswege mit mindestens einem Rauchmelder auszurüsten.
Dies macht Sinn, sterben doch jährlich in Deutschland ca. 600 Menschen durch Brände. Dabei entstehen diese nicht nur durch Fahrlässigkeit, wie der vergessenen Kerze oder der brennenden Zigarette. Auch technische Defekte lösen Feuer aus.
Besonders nachts werden Brände und der damit entstehende Rauch zur tödlichen Gefahr, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts.
Auch wir werden die gesetzlichen Bestimmungen in den nächsten Jahren umzusetzen haben.
So gilt es nicht nur, die Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten, es ist auch eine regelmäßige Sicht- und Alarmprüfung sowie deren Dokumentation durchzuführen. Bei all den vermeintlichen Schwierigkeiten sollte man sich jedoch vor Augen halten, dass es sich bei der Nachrüstung der Wohnungen mit Rauchmeldern um eine Lebensversicherung handelt, damit auch zukünftig bedenkenlos jedoch nicht gedankenlos z.B. Kerzen für eine gemütliche Atmosphäre sorgen können.

3. Legionellen
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Die TrinkwV 2011 schreibt die regelmäßige Untersuchung von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung auf Legionellen vor. Damit soll sichergestellt werden, dass Trinkwasser keine gesundheitsschädlichen mikrobiologischen oder chemischen Stoffe enthält. Diese Untersuchung ist in den entsprechenden Anlagen im Jahr 2013 durchgeführt worden und ist nunmehr alle drei Jahre zu wiederholen.

4. Wohnungsrückgabe
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Bei der Beendigung des Mietverhältnisses ist die Wohnung in vertragsgemäßen Zustand an den Vermieter zurück zu geben. Da viele Mietverträge auch individuelle Vereinbarungen enthalten, wird mit der Kündigungsbestätigung auch eine Vorabnahme der Wohnung angeboten. Diese Möglichkeit sollten die Mieter nutzen, um Vereinbarungen über noch durchzuführende Maßnahmen der Wohnung zu treffen. Damit steht einer reibungslosen Rückgabe der Wohnung dann nichts mehr im Wege.

5. Ferienzeit ist Einbruchzeit - schützen Sie sich
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Alle drei Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnete 2010 ca. 121.000 Wohnungseinbrüche (2009: 113.000), darunter ca. 51.000 Tageseinbrüche (2009: 48.000). Ein Alarmsignal! Ein Einbruch ist ein Schock und verursacht materiellen und psychischen Schaden bei den Betroffenen. Die wohnungswirtschaftlichen Verbände Sachsen-Anhalt geben Tipps für den Schutz vor Einbrechern:

Halten Sie die Flur-, Keller- oder Haustür immer verschlossen (nicht abgeschlossen, um den Fluchtweg nicht zu behindern!), um Unbefugten den Zutritt zum Haus zu verwehren. Wenn bei Ihnen geklingelt wird, prüfen Sie, wen Sie den Zugang zum Haus ermöglichen.

Lassen Sie die Wohnungstüren und Fenster auch bei kurzer Abwesenheit verschlossen. Dabei sollte die Wohnungstür zweifach abgeschlossen und nicht nur ins Schloss gezogen werden.

Beachten Sie diese Vorsichtsmaßnahmen unbedingt auch während der Tageszeit. Einbrecher kommen auch tagsüber während üblicher Arbeits- und Abwesenheitszeiten.

Einbrecher werden durch intakte Nachbarschaften und erkennbare Vorsichtsmaßnahmen abgeschreckt. So achten die Mieter in unseren Mehrfamilienhäusern aufeinander und darauf, wer sich im oder am Haus bewegt. Insofern ist in den Wohnanlagen über diese soziale Kontrolle bereits ein "natürlicher" Einbruchschutz gegeben.